Es gib nichts Schlimmeres,als....
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mieze
frecheHexe
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
Juchhuuuuuuuuuuuu habe in der Spielwiese den 1111en Eintrag geschrieben
Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
gratulation hexer
mal mit nen senseo anstoss
es gibt nix schlimmeress als wenn man träumt im keller is wasser und plötzlich wirklich wasser ist
mal mit nen senseo anstoss
es gibt nix schlimmeress als wenn man träumt im keller is wasser und plötzlich wirklich wasser ist
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
..... als Papajoe bewaffnet mit Angel auf dem Weg in ein Trockengebiet zu sehen
Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
es gibt nix schlimmeres als wenn man anfängt nen kuchen zu backen und fast fertig der teig feststellt keine schokostreusel zu habennnn grrr hab nun kokosnüsse
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
...als wieder nix im TV ....dann gehe ich bald ins Bett...grummel..
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
wenn am tv nix kommt dann komm doch in den chat
es gibt nix schlimmeres als stromausfall zu haben
es gibt nix schlimmeres als stromausfall zu haben
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
..als müde zu sein und keine Lust ins Bett zu gehen..
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
.... als mit gemischten Gefühlen (traurig, gerührt, doch auch Freude) ein Telefonat zu führen.
Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
Bauchschmerzen zu haben ;-(
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
boa... des ja mal frech ey^^
... als wenn die Hexe danna uch noch in dem gleichen Haus ist
... als wenn die Hexe danna uch noch in dem gleichen Haus ist
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
es gibt nix schlimmeres als vier weibsen und ein mann in der wohnung (der orme mo)sfg
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
als wenn der arme mo des Paschaleben ned genießen würde.
Zuletzt von Rotfuchs am Mo Apr 20 2009, 12:51 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
.... als dass der arme Mo ned merken würde, wie gut es ihm geht.
Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
es gibt nix schlimmeres als wenn eine sehrrrrrrrrrr gute freundin hilfe braucht und ich nicht wirklich helfen kann
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
...... als Feuerwehr, Polizei und Notarztteam zusammen im Haus zu haben
(Aber hübsche Kerlchen waren dabei )
(Aber hübsche Kerlchen waren dabei )
Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
...als ned zu wissen was los war ?
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
... als wenn die Hexe Flugstunden nimmt... dann kommen die alle
(mich hats gestreckt... die vom Notruf konnten ned rein, weil ich ... zum ersten mal in meinem Leben.... blöderweise den Schlüssel stecken hatte, also kam die Feuerwehr und krabbelte in den 3. Stock durchs Küchenfenster... die brachten auch gleich die Polizei mit.
Ruckzuck hatte ich 8 Männer im Haus und Funny ergriff die Flucht, sie wurde im Treppenhaus von der Polizei ergriffen, verhaftet und bekam Hausarrest
(mich hats gestreckt... die vom Notruf konnten ned rein, weil ich ... zum ersten mal in meinem Leben.... blöderweise den Schlüssel stecken hatte, also kam die Feuerwehr und krabbelte in den 3. Stock durchs Küchenfenster... die brachten auch gleich die Polizei mit.
Ruckzuck hatte ich 8 Männer im Haus und Funny ergriff die Flucht, sie wurde im Treppenhaus von der Polizei ergriffen, verhaftet und bekam Hausarrest
Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
...wenn mich der Affe laust...
mensch, Erika du machst ja Sachen...aber Hauptsache du hast dir nichts gebrochen...das hätte schief gehen können..
mensch, Erika du machst ja Sachen...aber Hauptsache du hast dir nichts gebrochen...das hätte schief gehen können..
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
.... als wenn der Popo brennt
(Wäre ned so schlimm gewesen, wenn ich ned zwei geschlagene Stunden versucht hätte aufs Bett zu kommen... hab in der Zeit wegen Entkräftung 2x keine Luft bekommen, war total am Ende und krabbelte dann erst zurück zum Notrufgerät. Mach ich nimmer.... hat keinen Sinn mehr. Die drei Stunden insgesamt haben mich total meine Kraft gekostet. Und Miezerl die arme Maus musste alles am Telefon aushalten. )
(Wäre ned so schlimm gewesen, wenn ich ned zwei geschlagene Stunden versucht hätte aufs Bett zu kommen... hab in der Zeit wegen Entkräftung 2x keine Luft bekommen, war total am Ende und krabbelte dann erst zurück zum Notrufgerät. Mach ich nimmer.... hat keinen Sinn mehr. Die drei Stunden insgesamt haben mich total meine Kraft gekostet. Und Miezerl die arme Maus musste alles am Telefon aushalten. )
Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
ach hexerl du kannst deine wut etz auslassen bei knobbeleien sfg
wahre freunde sind immer da egal welche situation oder welche zeit
auch wenn ich net wirklich dich ablenken konnnte
das wichtigste das dir nix schlimmes angetan hast
ich mein was gebrochen oder so
es gibt nix schlimmeres als ganzen tag bagger vorm haus
ganzen tag wie erdbeben ist und kopf aua macht
und dazu schlecht ist grrr
(migräneanfall werde das der stadt melden schadensersatz sfg)
wahre freunde sind immer da egal welche situation oder welche zeit
auch wenn ich net wirklich dich ablenken konnnte
das wichtigste das dir nix schlimmes angetan hast
ich mein was gebrochen oder so
es gibt nix schlimmeres als ganzen tag bagger vorm haus
ganzen tag wie erdbeben ist und kopf aua macht
und dazu schlecht ist grrr
(migräneanfall werde das der stadt melden schadensersatz sfg)
mieze- Anzahl der Beiträge : 1152
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Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
Miezerl mal dolle knuddel ...
Weißt du eigentlich, dass eine Baustelle vorm Haus Mietminderung bedeutet?
Mietminderung - Bauarbeiten rechtfertigen Mietminderung
Bauarbeiten berechtigen Mieter aufgrund ihrer typischen Begleiterscheinungen wie Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Wohnung zu einer Mietminderung. Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich etwas gegen die Beeinträchtigung wie zum Beispiel Lärm und Schmutz unternehmen kann oder nicht.
Einige typische Urteile:
22 Prozent Mietminderung bei monatelangen erheblichen Bauarbeiten in und am Haus (LG Hannover 1 S 46/86).
25 Prozent Mietminderung, wenn infolge des Baulärms ein Öffnen der Fenster und eine normale Unterhaltung nicht möglich ist und es infolge der Bauarbeiten zu Erschütterungen in der Wohnung kommt (LG Darmstadt 17 S 284/82).
15 Prozent Mietminderung, wenn zur Durchführung der Bauarbeiten das Gebäude eingerüstet und mit Planen verhangen wird, so daß der Balkon nicht nutzbar und die Wohnung abgedunkelt ist (AG Hamburg 38 C 483/95).
80 Prozent Mietminderung, wenn der Vermieter das Dachgeschoß ausbaut und der Mieter sich praktisch in der darunter liegenden Wohnung nicht mehr aufhalten kann, wegen Schmutz und Gestank. Außerdem kam es hier mehrfach zum Einbruch von Regenwasser, Hitzestauungen unter dem Plastikzeltdach und sogar zu einem Durchstoßen der Wohnungsdecke (LG Hamburg 307 S 135/95).
Wichtig: Nicht nur Bauarbeiten im und am Gebäude des Vermieters können eine Mietminderung auslösen. Auch Bauarbeiten in der Nachbarschaft berechtigen den Mieter bei entsprechenden Beeinträchtigungen zu einer Mietminderung (BayObLG RE-Miet 2/86).
Mietminderung - Vermieter kann nicht nach Jahren geminderten Beträge als Mietrückstände einklagen.
Hat der Vermieter über einen längeren Zeitraum hinweg widerspruchslos eine Mietminderung seines Mieters hingenommen, kann er nicht nach Jahren die geminderten Beträge als Mietrückstände einklagen. Der Anspruch auf Nachzahlung der Miete ist verwirkt (OLG Düsseldorf 10 U 18/02).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes hatte der Vermieter kurz vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist offen stehende Mietforderungen eingeklagt und gleichzeitig fristlos gekündigt. Der Mieter hatte jahrelang die Miete ganz oder teilweise gemindert.
Zahlungsklage und Kündigung sind nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf unzulässig. Der Vermieter hat sein Recht auf Mietzahlung verwirkt. Er kann seine Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr geltend machen. Eine Verwirkung kommt nach dem Urteil des OLG in Betracht, „wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde.“
Hier hatte, so der Deutsche Mieterbund, der Mieter seit 1993 bzw. 1994 praktisch ununterbrochen die Miete gekürzt. Teilweise waren die Mietforderungen des Vermieters schon verjährt. Die Standpunkte von Mieter und Vermieter waren eindeutig. Während der Mieter von einer mangelnden Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ausging, weigerte sich der Vermieter beharrlich, die Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Wenn angesichts einer derartigen Situation der Vermieter offen stehende Mieten nicht zeitnah einklagt, dann vermittelt er dem Mieter den Eindruck, dass er sich mit der Situation abgefunden habe und wegen der mangelnden Gebrauchstauglichkeit der Mieträume die Mietminderung akzeptiere. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
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Bessere Klagemöglichkeiten für Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeiten von Vermietern, gegen Mietminderung zu klagen gestärkt. In einem so genannten Urkundenprozess genügt es, wenn der Vermieter bei einer Klage wegen ausstehender Mietzahlungen den Mietvertrag vorlegt. Dieser vereinfachte Prozess ist auch möglich, wenn der Mieter Mängel an der Wohnung geltend macht. Er kann seine Beweise in einem Nachverfahren geltend machen. Bekommt er dort Recht, darf er Schadenersatz vom Vermieter fordern.
Das BGH gab in dem Verfahren dem Vermieter einer Wohnung recht, dessen Bewohner eine Monatsmieter wegen angeblicher Mängel knapp 500 Euro gekürzt hatte. Im Urkundenprozess ließen sich die Mängel nicht nachweisen. Der Mieter musste unter Vorbehalt zahlen. Aktenzeichen: VIII ZR 216/04 (Urteil vom 1. Juni 2005. Quelle: MDR
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Mietminderung - Schäden an der Fassade
Ein Vermieter hat die Pflicht, die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dabei spiele es keine Rolle, ob Kälte oder Nässe durch den abgefallenen Putz Schäden an und in der Mietwohnung verursachen, urteilte das Amtsgericht in Köpenick. Ein schadhafte Außenputz war für die Bewohner eines Mietshauses Grund genug, die Miete zu kürzen und das Amtsgericht gab ihnen Recht. (Amtsgericht Köpenick, Az. 8 C 129/07)
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Mietminderung - Feuchte Wände
Eine feuchte Wand im Kinderzimmer war zurückzuführen auf Schäden an der Außenmauer. Das Amtsgerichts Schwerin gestand den Bewohnern der Wohnung deshalb eine Mietminderung von 25 Prozent zu. (Amtsgericht Schwerin, Az. 14 C 3280/98)
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So... wie hieß das Spiel noch gleich??? Ach ja...
.... als sich mit Vermietern zu einigen
Weißt du eigentlich, dass eine Baustelle vorm Haus Mietminderung bedeutet?
Mietminderung - Bauarbeiten rechtfertigen Mietminderung
Bauarbeiten berechtigen Mieter aufgrund ihrer typischen Begleiterscheinungen wie Lärm, Schmutz und eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit der Wohnung zu einer Mietminderung. Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter rechtlich oder tatsächlich etwas gegen die Beeinträchtigung wie zum Beispiel Lärm und Schmutz unternehmen kann oder nicht.
Einige typische Urteile:
22 Prozent Mietminderung bei monatelangen erheblichen Bauarbeiten in und am Haus (LG Hannover 1 S 46/86).
25 Prozent Mietminderung, wenn infolge des Baulärms ein Öffnen der Fenster und eine normale Unterhaltung nicht möglich ist und es infolge der Bauarbeiten zu Erschütterungen in der Wohnung kommt (LG Darmstadt 17 S 284/82).
15 Prozent Mietminderung, wenn zur Durchführung der Bauarbeiten das Gebäude eingerüstet und mit Planen verhangen wird, so daß der Balkon nicht nutzbar und die Wohnung abgedunkelt ist (AG Hamburg 38 C 483/95).
80 Prozent Mietminderung, wenn der Vermieter das Dachgeschoß ausbaut und der Mieter sich praktisch in der darunter liegenden Wohnung nicht mehr aufhalten kann, wegen Schmutz und Gestank. Außerdem kam es hier mehrfach zum Einbruch von Regenwasser, Hitzestauungen unter dem Plastikzeltdach und sogar zu einem Durchstoßen der Wohnungsdecke (LG Hamburg 307 S 135/95).
Wichtig: Nicht nur Bauarbeiten im und am Gebäude des Vermieters können eine Mietminderung auslösen. Auch Bauarbeiten in der Nachbarschaft berechtigen den Mieter bei entsprechenden Beeinträchtigungen zu einer Mietminderung (BayObLG RE-Miet 2/86).
Mietminderung - Vermieter kann nicht nach Jahren geminderten Beträge als Mietrückstände einklagen.
Hat der Vermieter über einen längeren Zeitraum hinweg widerspruchslos eine Mietminderung seines Mieters hingenommen, kann er nicht nach Jahren die geminderten Beträge als Mietrückstände einklagen. Der Anspruch auf Nachzahlung der Miete ist verwirkt (OLG Düsseldorf 10 U 18/02).
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes hatte der Vermieter kurz vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist offen stehende Mietforderungen eingeklagt und gleichzeitig fristlos gekündigt. Der Mieter hatte jahrelang die Miete ganz oder teilweise gemindert.
Zahlungsklage und Kündigung sind nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf unzulässig. Der Vermieter hat sein Recht auf Mietzahlung verwirkt. Er kann seine Forderung nach Treu und Glauben nicht mehr geltend machen. Eine Verwirkung kommt nach dem Urteil des OLG in Betracht, „wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde.“
Hier hatte, so der Deutsche Mieterbund, der Mieter seit 1993 bzw. 1994 praktisch ununterbrochen die Miete gekürzt. Teilweise waren die Mietforderungen des Vermieters schon verjährt. Die Standpunkte von Mieter und Vermieter waren eindeutig. Während der Mieter von einer mangelnden Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ausging, weigerte sich der Vermieter beharrlich, die Mängelbeseitigung vornehmen zu lassen. Wenn angesichts einer derartigen Situation der Vermieter offen stehende Mieten nicht zeitnah einklagt, dann vermittelt er dem Mieter den Eindruck, dass er sich mit der Situation abgefunden habe und wegen der mangelnden Gebrauchstauglichkeit der Mieträume die Mietminderung akzeptiere. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht
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Bessere Klagemöglichkeiten für Vermieter
Der Bundesgerichtshof hat die Möglichkeiten von Vermietern, gegen Mietminderung zu klagen gestärkt. In einem so genannten Urkundenprozess genügt es, wenn der Vermieter bei einer Klage wegen ausstehender Mietzahlungen den Mietvertrag vorlegt. Dieser vereinfachte Prozess ist auch möglich, wenn der Mieter Mängel an der Wohnung geltend macht. Er kann seine Beweise in einem Nachverfahren geltend machen. Bekommt er dort Recht, darf er Schadenersatz vom Vermieter fordern.
Das BGH gab in dem Verfahren dem Vermieter einer Wohnung recht, dessen Bewohner eine Monatsmieter wegen angeblicher Mängel knapp 500 Euro gekürzt hatte. Im Urkundenprozess ließen sich die Mängel nicht nachweisen. Der Mieter musste unter Vorbehalt zahlen. Aktenzeichen: VIII ZR 216/04 (Urteil vom 1. Juni 2005. Quelle: MDR
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Mietminderung - Schäden an der Fassade
Ein Vermieter hat die Pflicht, die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dabei spiele es keine Rolle, ob Kälte oder Nässe durch den abgefallenen Putz Schäden an und in der Mietwohnung verursachen, urteilte das Amtsgericht in Köpenick. Ein schadhafte Außenputz war für die Bewohner eines Mietshauses Grund genug, die Miete zu kürzen und das Amtsgericht gab ihnen Recht. (Amtsgericht Köpenick, Az. 8 C 129/07)
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Mietminderung - Feuchte Wände
Eine feuchte Wand im Kinderzimmer war zurückzuführen auf Schäden an der Außenmauer. Das Amtsgerichts Schwerin gestand den Bewohnern der Wohnung deshalb eine Mietminderung von 25 Prozent zu. (Amtsgericht Schwerin, Az. 14 C 3280/98)
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So... wie hieß das Spiel noch gleich??? Ach ja...
.... als sich mit Vermietern zu einigen
Re: Es gib nichts Schlimmeres,als....
dann verklage ich meinen Vermieter auch ..zu kalte Wohnung , heute nur 18C ..ich mache die Heizung nicht mehr an...nein..nix da...
und keine warmes Wasser, grad ist einer da...so ein Wasserfritze, ich hoffe er kriegt das wieder hin..will mal duschen...
und keine warmes Wasser, grad ist einer da...so ein Wasserfritze, ich hoffe er kriegt das wieder hin..will mal duschen...
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